Tschechische Republik (Beobachter)

Daten mit Stand 1998

Ausdehnung:                      78.864 km2

Bevölkerungsanzahl:        10.315.353 (Stand: 31.12.1996)

Bevölkerungsdichte:         131/km2

Haupstadt:                            Prag (1,215.076 Einwohner)

Amtssprache:                      Tschechisch

Nationale Zusammensetzung:
81,3 % der Bürger bekennen sich zur tschechischen, 13,2 % zur mährischen, 3 % zur slowakischen, 0,6 % zur polnischen, 0,5 % zu deutschen, 0,4 % zur schlesischen Nationalität, 0,3 % zu der Nationalität Roma und 0,2 % zur ungarischen Nationalität.
Die Tschechische Republik  nimmt die historischen Gebiete Böhmens, Mährens und zum Teil Schlesiens ein. Administrativ ist sie in Kreise (76) unterteilt. Die Hauptstadt Prag bildet eine selbständige Verwaltungseinheit.

Lage:
Im Norden grenzt die Tschechische Republik an Polen, im Norden, Westen und Südwesten an Deutschland, im Süden an Österreich und im Osten an die Slowakei.

Höchste Erhebung: Schneekoppe im Riesengebierte (1.602 m)

Tiefster Punkt: 117 m (Elbe bei Hrensko)

Wirtschaft:
Der wichtigste Zweig der Wirtschaft der Tschechischen Republik ist die Industrie, in der im Jahre 1996 1.615.000 (32 %) Personen beschäftigt waren.

In der Landwirtschaft waren 301.000 Personen (5,1 %) und in der Bauwirtschaft 452.000 Personen (8,9 %) beschäftigt.

Die Tschechische Republik verfügt über 4.279.000 ha landwirtschaftlichen Boden, davon entfallen 3.098.000 ha auf Ackerboden.

Eine wichtige Rolle für die Wirtschaft der Tschechischen Republik spielen unter anderem der Fremdenverkehr (in der Tschechischen Republik gibt es 47 Schwerpunkt-Gebiete des Reiseverkehrs) und das Badewesen (am bekanntesten sind die Heilbäder Karlovy Vary, Marianske Lazne, Frantiskovy Lazne, Podebrady und Luhacovice).

Legislative:
Die gesetzgebende Macht in der Tschechischen Republik übt das Parlament aus, welches aus zwei Kammern besteht: aus dem Abgeordnetenhaus und dem Senat.
Das Abgeordnetenhaus hat 200 Abgeordnete, die auf vier Jahre gewählt werden; der Senat besteht aus 81 Senatoren, deren Wahlperiode sechs Jahre beträgt.

Exekutive:
Das oberste Organ der Exekutivgewalt in der Tschechischen Republik stellt die Regierung dar, die vom Ministerpräsidenten, seinen Stellvertretern sowie von Ministern gebildet wird. Die Regierung ist dem Abgeordnetenhaus verantwortlich.
Die rechtssprechende Gewalt wird durch die unabhängigen Gerichte ausgeübt.
Das Staatsoberhaupt ist der vom Parlament gewählte Präsident der Republik. Seine Wahlperiode dauert fünf Jahre.

Geschichte:
Der böhmisch-mährische Raum ist seit jenem Augenblick kontinuierlich besiedelt, in dem der erste Mensch in das heutige Mitteleuropa gekommen war. Die urzeitliche Gesellschaft erreichte in diesem Teil unseres Kontinents annähernd zwischen dem 4. und 1. Jahrhundert v. Chr. den Höhepunkt, in einer Zeit, als die tschechischen Länder von keltischen Stämmen besiedelt waren. Auf die im westlichen Teil dieses Territoriums sesshaft gewordenen Kelten geht auch der Name des historischen Landes Böhmen zurück (Bojohemum - Heimat der Bojer, später Bohemia, Boheme, Böhmen).

Eine historische Wende trat im 9. Jahrhundert mit der Gründung des Großmährischen Reiches, des ersten Staatsgebildes der Westslawen, ein. Gegen Ende des 9. Jahrhunderts bildete sich im böhmischen Landesteil das Herzogtum der Przemysliden-Dynastie heraus; nach 1018 dehnten die Przemysliden ihre Macht auch auf Mähren aus. Der Beginn des 13. Jahrhunderts brachte das Ende der Zersplitterung dieses staatlichen Gebildes; im Jahre 1212 sind in der Goldenen Bulle von Sizilien die Souveränität des tschechischen Staates und die Erbnachfolge der böhmischen Könige international anerkannt worden.

Während der Herrschaft des böhmischen Königs Karl IV (1316-1378) erlebten die böhmischen Länder einen sowohl materiellen und politischen als auch kulturellen Aufschwung. Als Ergebnis seiner erfolgreichen Politik wurde Karl IV im Jahre 1355 zum Kaiser des Hl. Römischen Reiches gewählt und somit zum deutschen Kaiser erhoben.
Eine Tat von außerordentlicher kulturpolitischer Bedeutung stellte im Jahre 1348 die Gründung der Universität in Prag, der ersten Universität Mitteleuropas, dar.

Im Sommer des Jahres 1419 brach vor dem Hintergrund des Wirkens und des gewaltsamen Todes des Reformators Magister Jan Hus (am 6. Juli 1415 in Konstanz verbrannt) die Hussitenbewegung aus, deren radikaler Flügel nach einer ereignisreichen Entwicklung erst in der Schlacht bei Lipany im Jahre 1434 besiegt wurde. Der tschechische Staat wurde von König Georg von Podiebrad (1458-1471), dem letzten gebürtigem Tschechen auf dem böhmischen Thron, wesentlich gefestigt.

Nach einem halben Jahrhundert der Herrschaft der polnisch-litauischen Dynastie der Jagiellonen wählte der Tschechische Landtag im Jahre 1526 den österreichischen Herzog Ferdinand von Habsburg zum neuen König Böhmens. Der Widerstand der böhmischen Stände, der sich später infolge vieler politischer und konfessioneller Reibungen entwickelte, kulminierte im Jahr 1620 in der Niederlage des ständischen Heeres in der Schlacht am Weißen Berg bei Prag. Böhmen und Mähren blieben auch nach dem Westfällischen Frieden von 1648, mit dem der Dreißigjährige Krieg beendet wurde, Bestandteil der habsburgischen Monarchie.
Im Laufe der Jahrhunderte wurden die böhmischen Länder zu dem industriell und wirtschaftlich am meisten entwickelten Teil Österreich-Ungarns.
Am 28. Oktober 1918 wurde die selbständige Tschechoslowakische Republik ins Leben gerufen, die neben den historischen Ländern (Böhmen, Mähren und zum Teil Schlesien) auch die Slowakei umfasste und die gleich von Anbeginn ihrer Existenz an zu den führenden europäischen Industriestaaten zählte. Im September 1938 hat Hitler im sog. Münchner Abkommen die Besetzung der tschechoslowakischen Grenzgebiete erzwungen. In den Jahren 1939 bis 1945 war das Territorium Böhmens und Mährens vom faschistischen Deutschland besetzt. Im November 1989 wurde die mehr als vierzigjährige Herrschaft des Kommunismus gestürzt und das System der pluralistischen Demokratie eingeführt.
Am 1. Jänner 1993 hat sich die Tschechoslowakei in zwei unabhängige selbständige Staaten, die Tschechische Republik und die Slowakische Republik auf friedliche Weise getrennt.
Die Tschechische Republik ist seit diesem Zeitpunkt ein souveräner unitärer Staat.

Weitere Links:

http://www.vol.cz/AUSTRIA/