Daten mit Stand 1998
Ausdehnung: 78.864 km2
Bevölkerungsanzahl: 10.315.353 (Stand: 31.12.1996)
Bevölkerungsdichte: 131/km2
Haupstadt: Prag (1,215.076 Einwohner)
Amtssprache: Tschechisch
Nationale Zusammensetzung:
81,3 % der Bürger bekennen sich zur tschechischen,
13,2 % zur mährischen, 3 % zur slowakischen, 0,6 % zur polnischen,
0,5 % zu deutschen, 0,4 % zur schlesischen Nationalität, 0,3 % zu
der Nationalität Roma und 0,2 % zur ungarischen Nationalität.
Die Tschechische Republik nimmt die historischen
Gebiete Böhmens, Mährens und zum Teil Schlesiens ein. Administrativ
ist sie in Kreise (76) unterteilt. Die Hauptstadt Prag bildet eine selbständige
Verwaltungseinheit.
Lage:
Im Norden grenzt die Tschechische Republik an
Polen, im Norden, Westen und Südwesten an Deutschland, im Süden
an Österreich und im Osten an die Slowakei.
Höchste Erhebung: Schneekoppe im Riesengebierte (1.602 m)
Tiefster Punkt: 117 m (Elbe bei Hrensko)
Wirtschaft:
Der wichtigste Zweig der Wirtschaft der Tschechischen
Republik ist die Industrie, in der im Jahre 1996 1.615.000 (32 %) Personen
beschäftigt waren.
In der Landwirtschaft waren 301.000 Personen (5,1 %) und in der Bauwirtschaft 452.000 Personen (8,9 %) beschäftigt.
Die Tschechische Republik verfügt über 4.279.000 ha landwirtschaftlichen Boden, davon entfallen 3.098.000 ha auf Ackerboden.
Eine wichtige Rolle für die Wirtschaft der Tschechischen Republik spielen unter anderem der Fremdenverkehr (in der Tschechischen Republik gibt es 47 Schwerpunkt-Gebiete des Reiseverkehrs) und das Badewesen (am bekanntesten sind die Heilbäder Karlovy Vary, Marianske Lazne, Frantiskovy Lazne, Podebrady und Luhacovice).
Legislative:
Die gesetzgebende Macht in der Tschechischen
Republik übt das Parlament aus, welches aus zwei Kammern besteht:
aus dem Abgeordnetenhaus und dem Senat.
Das Abgeordnetenhaus hat 200 Abgeordnete, die
auf vier Jahre gewählt werden; der Senat besteht aus 81 Senatoren,
deren Wahlperiode sechs Jahre beträgt.
Exekutive:
Das oberste Organ der Exekutivgewalt in der Tschechischen
Republik stellt die Regierung dar, die vom Ministerpräsidenten, seinen
Stellvertretern sowie von Ministern gebildet wird. Die Regierung ist dem
Abgeordnetenhaus verantwortlich.
Die rechtssprechende Gewalt wird durch die unabhängigen
Gerichte ausgeübt.
Das Staatsoberhaupt ist der vom Parlament gewählte
Präsident der Republik. Seine Wahlperiode dauert fünf Jahre.
Geschichte:
Der böhmisch-mährische Raum ist seit
jenem Augenblick kontinuierlich besiedelt, in dem der erste Mensch in das
heutige Mitteleuropa gekommen war. Die urzeitliche Gesellschaft erreichte
in diesem Teil unseres Kontinents annähernd zwischen dem 4. und 1.
Jahrhundert v. Chr. den Höhepunkt, in einer Zeit, als die tschechischen
Länder von keltischen Stämmen besiedelt waren. Auf die im westlichen
Teil dieses Territoriums sesshaft gewordenen Kelten geht auch der Name
des historischen Landes Böhmen zurück (Bojohemum - Heimat der
Bojer, später Bohemia, Boheme, Böhmen).
Eine historische Wende trat im 9. Jahrhundert mit der Gründung des Großmährischen Reiches, des ersten Staatsgebildes der Westslawen, ein. Gegen Ende des 9. Jahrhunderts bildete sich im böhmischen Landesteil das Herzogtum der Przemysliden-Dynastie heraus; nach 1018 dehnten die Przemysliden ihre Macht auch auf Mähren aus. Der Beginn des 13. Jahrhunderts brachte das Ende der Zersplitterung dieses staatlichen Gebildes; im Jahre 1212 sind in der Goldenen Bulle von Sizilien die Souveränität des tschechischen Staates und die Erbnachfolge der böhmischen Könige international anerkannt worden.
Während der Herrschaft des böhmischen
Königs Karl IV (1316-1378) erlebten die böhmischen Länder
einen sowohl materiellen und politischen als auch kulturellen Aufschwung.
Als Ergebnis seiner erfolgreichen Politik wurde Karl IV im Jahre 1355 zum
Kaiser des Hl. Römischen Reiches gewählt und somit zum deutschen
Kaiser erhoben.
Eine Tat von außerordentlicher kulturpolitischer
Bedeutung stellte im Jahre 1348 die Gründung der Universität
in Prag, der ersten Universität Mitteleuropas, dar.
Im Sommer des Jahres 1419 brach vor dem Hintergrund des Wirkens und des gewaltsamen Todes des Reformators Magister Jan Hus (am 6. Juli 1415 in Konstanz verbrannt) die Hussitenbewegung aus, deren radikaler Flügel nach einer ereignisreichen Entwicklung erst in der Schlacht bei Lipany im Jahre 1434 besiegt wurde. Der tschechische Staat wurde von König Georg von Podiebrad (1458-1471), dem letzten gebürtigem Tschechen auf dem böhmischen Thron, wesentlich gefestigt.
Nach einem halben Jahrhundert der Herrschaft der
polnisch-litauischen Dynastie der Jagiellonen wählte der Tschechische
Landtag im Jahre 1526 den österreichischen Herzog Ferdinand von Habsburg
zum neuen König Böhmens. Der Widerstand der böhmischen Stände,
der sich später infolge vieler politischer und konfessioneller Reibungen
entwickelte, kulminierte im Jahr 1620 in der Niederlage des ständischen
Heeres in der Schlacht am Weißen Berg bei Prag. Böhmen und Mähren
blieben auch nach dem Westfällischen Frieden von 1648, mit dem der
Dreißigjährige Krieg beendet wurde, Bestandteil der habsburgischen
Monarchie.
Im Laufe der Jahrhunderte wurden die böhmischen
Länder zu dem industriell und wirtschaftlich am meisten entwickelten
Teil Österreich-Ungarns.
Am 28. Oktober 1918 wurde die selbständige
Tschechoslowakische Republik ins Leben gerufen, die neben den historischen
Ländern (Böhmen, Mähren und zum Teil Schlesien) auch die
Slowakei umfasste und die gleich von Anbeginn ihrer Existenz an zu den
führenden europäischen Industriestaaten zählte. Im September
1938 hat Hitler im sog. Münchner Abkommen die Besetzung der tschechoslowakischen
Grenzgebiete erzwungen. In den Jahren 1939 bis 1945 war das Territorium
Böhmens und Mährens vom faschistischen Deutschland besetzt. Im
November 1989 wurde die mehr als vierzigjährige Herrschaft des Kommunismus
gestürzt und das System der pluralistischen Demokratie eingeführt.
Am 1. Jänner 1993 hat sich die Tschechoslowakei
in zwei unabhängige selbständige Staaten, die Tschechische Republik
und die Slowakische Republik auf friedliche Weise getrennt.
Die Tschechische Republik ist seit diesem Zeitpunkt
ein souveräner unitärer Staat.
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