| Freistaat Bayern
Bevölkerung: 12,087.375 Einwohner (Stand 1998) Größe: Staatsgebiet/Fläche 70.548 km2 Bevölkerungsdichte: 171 Einwohner / km2 Landeshauptstadt:
München (1,2 Mio. Einwohner,
Lage:
Höchste Erhebung: Zugspitze 2.962 Meter Tiefster Punkt: Wasserspiegel des Mains bei Kahl am Main 100 Meter Staatliche Verwaltung und kommunale
Selbstverwaltung:
Mittelbehörden stehen zwischen den Ministerien und den unteren Verwaltungs- bzw. Fachbehörden und sind nur für einen Teil des Staatsgebiets zuständig. Solche Mittelbehörden sind etwa die Regierungen, die Polizeipräsidien, die Oberfinanzdirektionen oder die Forstdirektionen. Die 7 Regierungen in Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben gehören zum Geschäftsbereich des Innenministeriums, doch nehmen sie auch Fachaufgaben nahezu aller übrigen Staatsministerien wahr. Nach dem Grundsatz der Einheit der Verwaltung erfüllen die Regierungen daher eine ausgesprochene Bündelungsfunktion und repräsentieren die Staatsregierung auf der Ebene des Regierungsbezirks. Behörden der Unterstufe sind einer Mittelbehörde nachgeordnet und nur für ein kleineres Gebiet örtlich zuständig. Es sind sowohl Behörden der klassischen Allgemeinen Inneren Verwaltung (z.B. Landratsämter, Polizeidirektionen) als auch Fachbehörden (z.B. Forstämter, Finanzämter, Straßenbauämter). Das Landratsamt ist eine Behörde mit Doppelcharakter: Es ist Staatsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde), soweit Aufgaben des Staates, und Kreisbehörde, soweit Aufgaben des Landkreises wahrgenommen werden. An der Spitze des Landratsamtes steht der Landrat, der unmittelbar von den Kreisbürgern gewählt wird. Für viele wesentliche Aufgaben ist in Bayern die kommunale Selbstverwaltung zuständig. Sie ist in drei Ebenen gegliedert, in Gemeinden, Landkreise und Bezirke. Diese kommunalen Gebietskörperschaften erfüllen die ihnen zukommenden Aufgaben. Sie beschließen eigenverantwortlich ihre Haushaltssatzungen. Das Volk wählt die Vertretungsorgane ebenfalls unmittelbar. Seit Abschluß der Gebietsreform existieren in Bayern große und leistungsfähige Verwaltungseinheiten, die ihre Aufgaben bürgernah erledigen können. Der Freistaat ist in 7 Bezirke, in 71 Landkreise, 25 kreisfreie Städte und 2031 kreisangehörige Gemeinden gegliedert. Von den kreisangehörigen Gemeinden verfügen 1010 über eine eigene Verwaltung (Einheitsgemeinden). Die restlichen 1021 Gemeinden sind in 325 Verwaltungsgemeinschaften organisiert (Mitgliedsgemeinden). Parteien und Staatsregierung
Im Gegensatz zu den übrigen Bundesländern hat jeder Staatssekretär in Bayern Sitz und Stimme in der Staatsregierung. Allerdings sind sie bei ihrer Tätigkeit im Ministerium an die Weisungen ihres Ministers gebunden, solange der Minister den Geschäftsbereich selbst leitet. Die Aufgaben der Staatsregierung sind in folgende Bereiche unterteilt: Staatskanzlei; Staatsministerien für Inneres - Justiz – Unterricht und Kultus - Wissenschaft, Forschung und Kunst - Finanzen - Wirtschaft, Verkehr und Technologie - Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit - Landesentwicklung und Umweltfragen. Die Staatskanzlei wird von einem Staatsminister geleitet. Zu seinen Aufgaben zählt auch die Medienpolitik einschließlich der Informations- und Kommunikationstechnologien. Der Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten in der Staatskanzlei vertritt den Freistaat Bayern beim Bund und koordiniert die Europapolitik. Landeseinteilung (Stand
1991):
Bruttoinlandsprodukt
Landwirtschaftlich genutzte Fläche: 3.346.823 ha (1996) Waldfläche der Forstbetriebe: 1.549.026 ha (1996) Arbeitsplätze
(Stand 1998):
Verarbeitende Industriebetriebe: 8.294
Geschichte:
788 wurde das bayerische Stammesherzogtum vom Frankenkönig und späteren Kaiser Kalr dem Großen zerschlagen. Er bildete aus Bayern ein fränkisches Teilkönigtum und wies ihm Aufgaben der Ostkolonisation und der Salenmission zu. Seine größte Ausdehnung erreichte Bayern im 10. Jahrhundert. Unter dem Karolinger Arnulf von Kärnten lag das Zentrum des ostfränkischen Reichs an der Donau in Regensburg. Das Niebelungenlied und die Eheschließung der bayerischen Herzogstocher und nachmaligen ungarischen Nationalheiligen Gisela im Jahre 995 mit dem ungarischen König Stephan I. belegen frühe Beziehungen Bayerns zum Donauraum. Das Ringen zwischen Staufern und Welfen führte zur Loslösung von Gebieten im heutigen Österreich. Die Belehnung des Pfalzgrafen Otto von Wittelsbach mit der bayerischen Herzogswürde durch Friedrich Barbarossa 1180 eröffnete eine neue Epoche. Trotz mancher Bedrohung durch Erbteilungen und andere Ursachen feudaler Zersplitterung vermochten die Wittelsbacher einen nahezu geschlossenen Territorialstaat zu schaffen, in dem sich Adel, Städte und Geistlichkeit als "Landesstände" Mitspracherechte sicherten. Die Wittelsbacher Dynastie gelangte in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts unter Ludwig dem Bayern und 1742 bis 1745 unter Karl Albrecht vorübergehend in den Besitz der Kaiserwürde. Im Gefolge der Reformation setzte sie die auschließliche Katholizität Altbayerns durch. Ihre Unterstützung Habsburgs im 20jährigen Kreig sicherte den Fortbestand der katholischen Habsburger Monarchie und verschaffte Bayern die Kurwürde. In den Türkenkriegen hatten bayerische Truppen unter Kurfürst Max Emanuel 1683 in der Schlacht am Kahlenberg maßgeblichen Anteil an der Rettung des bedrängten Wien, in den folgenden Jahren an der Rückgewinnung von Ofen (Buda) und Belgrad. Im Gefolge der Napoleanischen Kriege wurde Bayern 1806 souveränes Königreich und gewann Reichshälfte, geistliche und weltliche Herrschaften insbesondere auf dem Gebiet der heutigen Regierungsbezirke Mittel-, Ober- und Unterfranken sowie Schwaben. 1818 gab König Max I. Josef dem Land eine Verfassung mit einem Zweikammernparlament, dessen "Kammer der Abgeordneten" vom Volk gewählt wurde. Bayern förderte die Gründung des 1834 in Kraft getretenen Deutschen Zollvereins. Im Kaiserreich von 1871 verblieben dem Königreich Bayern Reservatrechte in den Bereichen Verkehr, Armee und Außenpolitik. Denn Wittelsbachern des 19. Jahrhunderts verdankt Bayern ein neues Aufblühen der Künste und Wissenschaften. Die Revolution von 1918 führte zur Ausrufung des "Freistaats Bayern". Die Monarchie wurde abgeschafft und das förderative Element der Reichsverfassung wesentlich eingeschränkt bis zu seiner völligen Aufhebung 1933. Bayern ist ein Freistaat
Die Verfassung regelt in 188 Artikeln den Aufbau und die Aufgaben des Staates und hält die Grundrechte und Grundpflichten der Bürger fest. Außerdem sind in ihr Grundsätze über die wichtigsten Bereiche des Gemeinschaftslebens (Ehe und Familie, Schule, Religionsgemeinschaften) und der Wirtschaft enthalten. "Bayern ist ein Freistaat" heißt es in Art. 1 Abs. 1 der Verfassung. Damit ist klar ausgedrückt, daß die Monarchie abgeschafft wurde. Lediglich um das Fremdwort Republik zu vermeiden, wählte man die Bezeichnung Freistaat. Der Bayerische Landtag setzt sich aus 204 Mitgliedern zusammen. Sie werden nach einem verbesserten Verhältniswahlrecht alle fünf Jahre neu gewählt (zum erstenmal am 1. Dezember 1946). Auf kommunaler Ebene gibt es seit 1995 den Bürgerentscheid. Neben dem Landtag können auch die Bürger durch den Volksentscheid unmittelbar Gesetze erlassen, falls dies ein Zehntel der Stimmberechtigten in einem sogenannten Volksbegehren beantragt.
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