Freistaat Bayern


Regensburg - Stadtansicht vom Donauufer auf Dom St.Peter, 
Brücktor und Steinerne Brücke

Bevölkerung:                 12,087.375 Einwohner (Stand 1998)

Größe:                              Staatsgebiet/Fläche 70.548 km2

Bevölkerungsdichte:     171 Einwohner / km2

Landeshauptstadt:          München (1,2 Mio. Einwohner, 
                                           518 Meter über NN)

Lage:
Die Lage Bayerns wird durch seine räumliche Ausdehnung als größter deutscher Flächenstaat im Südosten der Bundesrepublik mit einem Anteil von 1.173 km an der Bundesgrenze geprägt. Seine räumliche Orientierung im Herzen Europas wird durch die Zugehörigkeit des Staatsgebietes zum Einzugsbereich von Rhein und Donau sowie durch den Zugang zum Alpenraum und nach Italien festgelegt. Die Donau, historische Verbindung vom Rhein zum Schwarzen Meer, fließt auf einer Länge von 386,7 km durch Bayern. Die Nachbarschaft des Donauraums gehört zu den kulturell, wirtschaftlich und politisch bedeutsamen Grundlagen der Außenbeziehungen Bayerns. Die anläßlich der 3. Konferenz der Regierungschefs der ARGE Donauländer am 24.9.1999 in Nürnberg erfolgte Eröffnung des Rhein-Main-Donau-Kanals ist Ausdruck der geschilderten Gesamtsituation.

Höchste Erhebung: Zugspitze 2.962 Meter

Tiefster Punkt: Wasserspiegel des Mains bei Kahl am Main 100 Meter

Staatliche Verwaltung und kommunale Selbstverwaltung:
Die staatliche Verwaltung (Exekutive) in Bayern ist im Regelfall dreistufig aufgebaut in

  • oberste Landesbehörden,
  • Landesoberbehörden und Mittelbehörden,
  • untere Verwaltungs- und Fachbehörden.
An der Spitze der Verwaltung steht die Bayerische Staatsregierung, bestehend aus der Staatskanzlei und den Staatsministerien. Eine unabhängige Institution ist der nur dem Gesetz unterworfene Oberste Bayerische Rechnungshof. Den einzelnen Geschäftsbereichen (Ministerien) nachgeordnet sind die Landesoberbehörden (z.B. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Landesamt für Umweltschutz, Landesamt für Denkmalpflege); sie sind einem Ministerium unmittelbar nachgeordnet und für ganz Bayern zuständig.

Mittelbehörden stehen zwischen den Ministerien und den unteren Verwaltungs- bzw. Fachbehörden und sind nur für einen Teil des Staatsgebiets zuständig. Solche Mittelbehörden sind etwa die Regierungen, die Polizeipräsidien, die Oberfinanzdirektionen oder die Forstdirektionen. Die 7 Regierungen in Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben gehören zum Geschäftsbereich des Innenministeriums, doch nehmen sie auch Fachaufgaben nahezu aller übrigen Staatsministerien wahr. Nach dem Grundsatz der Einheit der Verwaltung erfüllen die Regierungen daher eine ausgesprochene Bündelungsfunktion und repräsentieren die Staatsregierung auf der Ebene des Regierungsbezirks.

Behörden der Unterstufe sind einer Mittelbehörde nachgeordnet und nur für ein kleineres Gebiet örtlich zuständig. Es sind sowohl Behörden der klassischen Allgemeinen Inneren Verwaltung (z.B. Landratsämter, Polizeidirektionen) als auch Fachbehörden (z.B. Forstämter, Finanzämter, Straßenbauämter).

Das Landratsamt ist eine Behörde mit Doppelcharakter: Es ist Staatsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde), soweit Aufgaben des Staates, und Kreisbehörde, soweit Aufgaben des Landkreises wahrgenommen werden. An der Spitze des Landratsamtes steht der Landrat, der unmittelbar von den Kreisbürgern gewählt wird.

Für viele wesentliche Aufgaben ist in Bayern die kommunale Selbstverwaltung zuständig. Sie ist in drei Ebenen gegliedert, in Gemeinden, Landkreise und Bezirke. Diese kommunalen Gebietskörperschaften erfüllen die ihnen zukommenden Aufgaben. Sie beschließen eigenverantwortlich ihre Haushaltssatzungen. Das Volk wählt die Vertretungsorgane ebenfalls unmittelbar.

Seit Abschluß der Gebietsreform existieren in Bayern große und leistungsfähige Verwaltungseinheiten, die ihre Aufgaben bürgernah erledigen können. Der Freistaat ist in 7 Bezirke, in 71 Landkreise, 25 kreisfreie Städte und 2031 kreisangehörige Gemeinden gegliedert. Von den kreisangehörigen Gemeinden verfügen 1010 über eine eigene Verwaltung (Einheitsgemeinden). Die restlichen 1021 Gemeinden sind in 325 Verwaltungsgemeinschaften organisiert (Mitgliedsgemeinden).

Parteien und Staatsregierung
Gemäß der Verfassung ist die Staatsregierung die oberste leitende und vollziehende Behörde in Bayern. Jeweils für fünf Jahre gewählt, setzt sie sich aus dem Ministerpräsidenten, den Staatsministern und den Staatssekretären zusammen. Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik, führt den Vorsitz in der Staatsregierung und leitet ihre Geschäfte. Mit Zustimmung des Landtags beruft und entläßt er die Staatsminister und Staatssekretäre und vertritt Bayern nach außen hin.

Im Gegensatz zu den übrigen Bundesländern hat jeder Staatssekretär in Bayern Sitz und Stimme in der Staatsregierung. Allerdings sind sie bei ihrer Tätigkeit im Ministerium an die Weisungen ihres Ministers gebunden, solange der Minister den Geschäftsbereich selbst leitet.

Die Aufgaben der Staatsregierung sind in folgende Bereiche unterteilt: Staatskanzlei; Staatsministerien für Inneres - Justiz – Unterricht und Kultus - Wissenschaft, Forschung und Kunst - Finanzen - Wirtschaft, Verkehr und Technologie - Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit - Landesentwicklung und Umweltfragen.

Die Staatskanzlei wird von einem Staatsminister geleitet. Zu seinen Aufgaben zählt auch die Medienpolitik einschließlich der Informations- und Kommunikationstechnologien. Der Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten in der Staatskanzlei vertritt den Freistaat Bayern beim Bund und koordiniert die Europapolitik.

Landeseinteilung (Stand 1991):
Der Freistaat Bayern ist in die sieben Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben mit den Bezirkshauptstädten München, Landshut, Regensburg, Bayreuth, Nürzberg, Würzburg und Augsburg gegliedert. Das Staatsgebiet ist in 71 Landkreise, 25 kreisfreie Städte und 2.031 kreisangehörige Gemeinden eingeteilt.
1.004 der kreisangehörigen Gemeinden sind zu 319 Verwaltungsgemeinschaften zusammengeschlossen.

Bruttoinlandsprodukt
in jeweiligen Preisen:     643 Mrd. DM
je Einwohner:                 53.300 DM

Landwirtschaftlich genutzte Fläche: 3.346.823 ha (1996)

Waldfläche der Forstbetriebe: 1.549.026 ha (1996)

Arbeitsplätze (Stand 1998):
Erwerbstätige: 5.743.000 (darunter 11,5 % Selbständige)
davon
   239.000    Land- und Forstwirtschaft
2.045.000    Produzierendes Gewerbe
3.459.000    Dienstleistungsbereich

Verarbeitende Industriebetriebe: 8.294
Handwerksbetriebe: 159.000 (1998)
Vorbereitende Baustellenarbeit, Hoch- und Tiefbau (Betriebe):         15.454 (1998)
Bauinstallation und sonstiges Baugewerbe (Betriebe): 1.503 (1998)

Geschichte:
Das heutige Bayern war bis etwa Christi Geburt keltisches Siedlungsgebiet um das größte erforschte keltische Zentrum Mitteleuropas mit ca. 10.000 Einwohnern und weiten in den Mittelmeerraum ausstrahlenden Beziehungen (Manching bei Ingolstadt). Durch Eroberungen der römischen Feldherrn Drusus und Germanicus aus dem Julisch-Claudischen Kaiserhaus wurde Bayern im Jahre 15 vor Christi Geburt bis zur Donau dem Römischen Reich einverleibt als Teil seiner Provinz Rätien mit bedeutenden Zentren wie Castra Regina (Regensburg) und Augusta Vindelicorum (Augsburg). Die Errichtung des Limes von der Altmühl zum Untermain führte zur Einbeziehung nördlicher Räume. Nach dem Zusammenbruch Roms bildete sich aus zugewanderter germanischer und verbliebener römischer Bevölkerung im Raum zwischen Lech, Inn, Bayerischer Wald und Alpen der altbayerische Volksstamm. Seit etwa 600 bestand ein Stammesherzogtum unter den Agilolfingern mit dem Herzogshof in Regensburg und einem Abhängigkeitsverhältnis zu den fränkischen Königen. In dieser Zeit vollzog sich die Christianisierung. Die "Lex Bajuvariorum" wurde aufgezeichnet. Aus einer Welle benediktinischer Klostergründungen, an denen das Herzoghaus besonderen Anteil nahm, erwuchs eine erste kulturelle Blüte.

788 wurde das bayerische Stammesherzogtum vom Frankenkönig und späteren Kaiser Kalr dem Großen zerschlagen. Er bildete aus Bayern ein fränkisches Teilkönigtum und wies ihm Aufgaben der Ostkolonisation und der Salenmission zu. Seine größte Ausdehnung erreichte Bayern im 10. Jahrhundert. Unter dem Karolinger Arnulf von Kärnten lag das Zentrum des ostfränkischen Reichs an der Donau in Regensburg. Das Niebelungenlied und die Eheschließung der bayerischen Herzogstocher und nachmaligen ungarischen Nationalheiligen Gisela im Jahre 995 mit dem ungarischen König Stephan I. belegen frühe Beziehungen Bayerns zum Donauraum. Das Ringen zwischen Staufern und Welfen führte zur Loslösung von Gebieten im heutigen Österreich.

Die Belehnung des Pfalzgrafen Otto von Wittelsbach mit der bayerischen Herzogswürde durch Friedrich Barbarossa 1180 eröffnete eine neue Epoche. Trotz mancher Bedrohung durch Erbteilungen und andere Ursachen feudaler Zersplitterung vermochten die Wittelsbacher einen nahezu geschlossenen Territorialstaat zu schaffen, in dem sich Adel, Städte und Geistlichkeit als "Landesstände" Mitspracherechte sicherten. Die Wittelsbacher Dynastie gelangte in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts unter Ludwig dem Bayern und 1742 bis 1745 unter Karl Albrecht vorübergehend in den Besitz der Kaiserwürde. Im Gefolge der Reformation setzte sie die auschließliche Katholizität Altbayerns durch. Ihre Unterstützung Habsburgs im 20jährigen Kreig sicherte den Fortbestand der katholischen Habsburger Monarchie und verschaffte Bayern die Kurwürde. In den Türkenkriegen hatten bayerische Truppen unter Kurfürst Max Emanuel 1683 in der Schlacht am Kahlenberg maßgeblichen Anteil an der Rettung des bedrängten Wien, in den folgenden Jahren an der Rückgewinnung von Ofen (Buda) und Belgrad.

Im Gefolge der Napoleanischen Kriege wurde Bayern 1806 souveränes Königreich und gewann Reichshälfte, geistliche und weltliche Herrschaften insbesondere auf dem Gebiet der heutigen Regierungsbezirke Mittel-, Ober- und Unterfranken sowie Schwaben. 1818 gab König Max I. Josef dem Land eine Verfassung mit einem Zweikammernparlament, dessen "Kammer der Abgeordneten" vom Volk gewählt wurde. Bayern förderte die Gründung des 1834 in Kraft getretenen Deutschen Zollvereins. Im Kaiserreich von 1871 verblieben dem Königreich Bayern Reservatrechte in den Bereichen Verkehr, Armee und Außenpolitik. Denn Wittelsbachern des 19. Jahrhunderts verdankt Bayern ein neues Aufblühen der Künste und Wissenschaften. Die Revolution von 1918 führte zur Ausrufung des "Freistaats Bayern". Die Monarchie wurde abgeschafft und das förderative Element der Reichsverfassung wesentlich eingeschränkt bis zu seiner völligen Aufhebung 1933.

Bayern ist ein Freistaat
Am 1. Dezember 1946 nahm die bayerische Bevölkerung mit 2090440 gegen 870135 Stimmen eine Verfassung an, die im Sommer 1946 im Auftrag der amerikanischen Militärregierung in einem Verfassungsausschuß unter Vorsitz des damaligen Ministerpräsidenten Dr. Wilhelm Hoegner erarbeitet worden war. Die verfassunggebende Landesversammlung hatte den Entwurf am 26. Oktober 1946 mit 136 gegen 14 Stimmen gebilligt. Mit nur einer Stimme Mehrheit wurde der Vorschlag, das Amt eines Bayerischen Staatspräsidenten zu schaffen, abgelehnt.

Die Verfassung regelt in 188 Artikeln den Aufbau und die Aufgaben des Staates und hält die Grundrechte und Grundpflichten der Bürger fest. Außerdem sind in ihr Grundsätze über die wichtigsten Bereiche des Gemeinschaftslebens (Ehe und Familie, Schule, Religionsgemeinschaften) und der Wirtschaft enthalten.

"Bayern ist ein Freistaat" heißt es in Art. 1 Abs. 1 der Verfassung. Damit ist klar ausgedrückt, daß die Monarchie abgeschafft wurde. Lediglich um das Fremdwort Republik zu vermeiden, wählte man die Bezeichnung Freistaat. Der Bayerische Landtag setzt sich aus 204 Mitgliedern zusammen. Sie werden nach einem verbesserten Verhältniswahlrecht alle fünf Jahre neu gewählt (zum erstenmal am 1. Dezember 1946).

Auf kommunaler Ebene gibt es seit 1995 den Bürgerentscheid.

Neben dem Landtag können auch die Bürger durch den Volksentscheid unmittelbar Gesetze erlassen, falls dies ein Zehntel der Stimmberechtigten in einem sogenannten Volksbegehren beantragt.


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